Zum Zwecke des Infektionsschutzes bieten wir weiterhin

  • Beratung per
    • E-Mail,
    • Telefon oder
    • Videokonferenz
  • Beurkundungen mit minimalem Kontakt
  • bei Quarantäne oder besonderem Schutzbedarf sind Besuche des Notars möglich, auch bei Besuchsverboten gemäß IfSG

Terminvereinbarung jederzeit online möglich.